Juleica


Juleica - was ist das?

Die Juleica ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie legitimiert gegenüber den Eltern der TeilnehmerInnen in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nicht-staatlichen Stellen, die beraten und helfen, z. B. Informations- und Beratungsstellen, Einrichtungen im Bereich Jugend, Gesundheit und Kultur, aber auch der Polizei oder Konsulate.

Wer kann sie bekommen?

Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe tätig sind, nach festgelegten Standards qualifiziert wurden und mindestens 16 Jahre alt sind, können die Juleica erhalten.  Die Jugendleiter/in-Card ist in der Regel drei Jahre gültig.

Welche Vorteile hat sie?

Als Card-Inhaber/in erhälst du Vergünstigungen. Je nach Region, in der du wohnst, sehen diese jedoch unterschiedlich aus: für kommunale Einrichtungen, Kulturangebote, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbetriebe, etc.

Wo kann ich die Juleica beantragen?

Die Juleicard könnt ihr in der Regel bei Eurem städtischen Jugendamt, z. T. aber auch beim katholischen Jugendamt beantragen.

 Diese Grundvoraussetzungen sind nötig, um die Juleica zu bekommen:

  • Nachweis einer Ausbildung  (z.B. GLB) - bei Antragstellern aus den Verbänden reicht der Nachweis des Diözesanverbandes
  • Nachweis der Teilnahme an einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bestätigung ehrenamtlichen Engagements durch die Kolpingsfamilie, Pfarrgemeinde o.ä.

Dem Antrag liegt ein Merkblatt mit allgemeinen Ausfüllhilfen bei. Außerdem müsst ihr beifügen:

  • ein Passfoto
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Der Antrag muß von Eurer Kolpingsfamlie, Pfarrgemeinde, etc. unterschrieben werden.
Weitere Infos könnt Ihr auch der Homepage des KJA Essens www.kja-essen.de entnehmen.


hrbg