Finanzielle Hilfen


Finanzielle Hilfen aus Mitteln des Landesjugendplans (LJP)

Grundsätzlich können die Kolpingjugenden/Kolpingsfamilien vor Ort für ihre Freizeit- bzw. Bildungsveranstaltungen finanzielle Hilfen aus Mitteln des Landesjugendplanes beantragen.

Bezuschusst werden können folgende Maßnahmen:

1. Bildungsveranstaltungen

Veranstaltungen, bei denen die Vermittlung von Wissen im Vordergrund steht, können gefördert werden. Dazu müssen mindestens 7 zuschussfähige Jugendliche daran teilnehmen. Die Veranstaltungen können als Tagesveranstaltung, aber auch als Mehrtagesveranstaltung mit Übernachtung (bis 9 Kalendertage) durchgeführt werden.

2. Wochenendfreizeiten

Gefördert werden Wochenendfreizeiten, die einen kreativen, spielerischen oder thematischen Charakter haben. Die Teilnehmer können zwischen 6 und 27 Jahre sein. Wochenendfreizeiten sollten zwischen 1-3 Übernachtungen haben.

3. Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten mit einer Dauer von 4-21 Übernachtungen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Altersspanne beträgt dabei 6-22 Jahre.

4. Sonderveranstaltungen

Darüber hinaus gibt es noch Förderungsmöglichkeiten für Sonder- und Großveranstaltungen.

Nähere Informationen über finanzielle Förderungsmöglichkeiten könnt ihr im Jugendreferat der Kolpingjugend bekommen. Dort sollten die Maßnahmen auch beantragt werden.

Ansprechpartner: Heinz-Werner Sonnenschein, Tel. 0201/50223-43

Finanzielle Hilfen im Rahmen der 100 pro/cent Aktion

Falls ihr für eine Jugendaktion über die üblichen Wege keine Zuschüsse bekommen könnt, besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen der 100 pro/cent Aktion der Kolpingjugend DV Essen zu stellen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben, in dem ihr kurz eure Aktion beschreibt und eine einfache Aufstellung Eurer Ein- und Ausgaben beifügt. Eine Komission entscheidet dann über Euren Antrag.

Mehr Infos könnt ihr in der Geschäftsstelle bekommen !!!!


hrbg