Grundsätzlich können die Kolpingjugenden/Kolpingsfamilien vor Ort für ihre Freizeit- bzw. Bildungsveranstaltungen finanzielle Hilfen aus Mitteln des Landesjugendplanes beantragen.
Bezuschusst werden können folgende Maßnahmen:
1. Bildungsveranstaltungen
Veranstaltungen, bei denen die Vermittlung von Wissen im Vordergrund steht, können gefördert werden. Dazu müssen mindestens 7 zuschussfähige Jugendliche daran teilnehmen. Die Veranstaltungen können als Tagesveranstaltung, aber auch als Mehrtagesveranstaltung mit Übernachtung (bis 9 Kalendertage) durchgeführt werden.
2. Wochenendfreizeiten
Gefördert werden Wochenendfreizeiten, die einen kreativen, spielerischen oder thematischen Charakter haben. Die Teilnehmer können zwischen 6 und 27 Jahre sein. Wochenendfreizeiten sollten zwischen 1-3 Übernachtungen haben.
3. Ferienfreizeiten
Ferienfreizeiten mit einer Dauer von 4-21 Übernachtungen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Altersspanne beträgt dabei 6-22 Jahre.
4. Sonderveranstaltungen
Darüber hinaus gibt es noch Förderungsmöglichkeiten für Sonder- und Großveranstaltungen.
Nähere Informationen über finanzielle Förderungsmöglichkeiten könnt ihr im Jugendreferat der Kolpingjugend bekommen. Dort sollten die Maßnahmen auch beantragt werden.
Ansprechpartner: Heinz-Werner Sonnenschein, Tel. 0201/50223-43
