Die Kolping-Stiftung


Die Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen Sie ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Zweck dieser Stiftung ist die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln, um die vielfältige Arbeit des Kolpingwerkes im Bistum Essen dauerhaft in angemessener Weise zu sichern. Zuwendungen an die Kolping-Stiftung erfolgen durch Zustiftungen oder Spenden, entweder als einmalige oder regelmäßige Zuwendung. Da die Stiftung darauf angelegt ist, auf viele Jahre die gemeinnützigen Projekte des Kolpingwerkes zu unterstützen, sind Zustiftungen besonders wertvoll.
 

Spenden

Spenden an die Stiftung werden zeitnah für gemeinnützige Zwecke der Stiftung verwendet.
Zeitnah heißt im steuerlichen Sinne, dass die Spende im Jahr der Zuwendung oder im Jahr
darauf zu verwenden ist. Die Spende kann nicht dem Stiftungskapital zugefügt werden. Sie
entfaltet ihre Wirkung kurzfristig.
 

Zustiftungen

Bei Zustiftungen handelt es sich um Zuwendungen, die das Kapital der Stiftung erhöhen.
Zustiftungen werden also nicht zeitnah für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt, sondern
dienen langfristig dem Zweck der Stiftung. Die Zustiftung wird selbst nicht angetastet,
sie erhöht das Stiftungskapital und führt dauerhaft zu höheren Kapitalerträgen. Aus diesen
Erträgen fördert die Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke.

 

Stiften statt schenken

Eine Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, sind Zustiftungen oder Spenden aus
besonderem Anlass. Egal ob Geburtstag, Silberhochzeit, Sommerfest, Firmenjubiläum oder
Klassentreffen – die ganz private Bitte an die Gäste um eine Zustiftung ist ein wertvoller
Beitrag zum Aufbau des Stiftungskapitals, um auf diese Weise langfristig die Aktivitäten der
Stiftung zu ermöglichen.

 

Zuwendungen im Todesfall

Wer keine Erben hat und über den Tod hinaus sicherstellen möchte, dass sein Lebenswerk
sinnvollen und gemeinnützigen Zwecken dienen soll, kann sein Vermögen oder einen Teil
desselben durch Zustiftung in die Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen dauerhaft für die
gemeinnützigen Ziele des Kolpingwerkes einsetzen.
Gegebenenfalls kann in der Kolping-Stiftung ein eigener Stiftungsfond mit dem Namen des
Erblassers eingerichtet werden.
Auf Wunsch geben wir gerne Rat.

Kontoverbindung

Stiftungskonto
Kontoinhaber: Kolpingstiftung Diözesanverband Essen
Bank im Bistum Essen
Konto: 30 268 024
BLZ 360 602 95

 

Weitere Informationen

Details zu den Feldern, die die Stiftung unterstützt finden Sie im Faltblatt / Flyer, der im Downloadbereich zur Verfügung steht.

Bei Fragen oder Interessen an einer Zustiftung wenden sie sich bitte an

Frank Gößmann
Kolpingwerk DV Essen
Am Buschgarten 1
45276 Essen
0201-50223-33
f.goessmann@kolping-dv-essen.de

 
Kolping Stiftung
# Datei Größe Datum
1. Infos zur Kolping-Stiftung
Faltblatt/ Flyer Achtung Datei ist 4 MB groß!
3.43 MByte   12.05.2011
2. Zustiftungsformular
Erteilung einer Einzugsermächtigung für eine Zustiftung - Bitte ausdrucken, ausfüllen und zusenden!
165.21 KByte   13.05.2011
3. Satzung Stiftung Kolpingwerk DV Essen
Stand Dezember 2010
268.05 KByte   12.05.2011


hrbg